Immobilie geerbt – was nun?
Professionelle Unterstützung bei Ihrer Erbschaftsimmobilie
Der Erhalt einer Immobilie durch Erbschaft bringt nicht nur Freude, sondern oft auch viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wir von Haus-t-raum verstehen diese besondere Situation und stehen Ihnen in dieser schwierigen Phase mit unserer Expertise beratend zur Seite.
Nachlassregelungen
Wenn ein Mensch verstorben ist, gilt es zuallererst einmal festzustellen, wie der Nachlass geregelt ist. Dies kann auf mehrere Arten geschehen:
- Gesetzliche Erbfolge – Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, greift üblicherweise die gesetzliche Erbfolge.
- Testament – In einem Testament hat der verstorbene Mensch seinen letzten Willen festgelegt.
- Erbvertrag – Auch in einem Erbvertrag kann der Erblasser festlegen, wer die Immobilie erben soll.
Möchten sich der Erbe oder die Erbengemeinschaft als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen, so reicht ein notarielles Testament als Dokument gegenüber dem Grundbuchamt üblicherweise aus. Um sicherzugehen, kann man jedoch einen Erbschein beantragen.
Der Erbschein
Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, welches bestätigt, dass die darin genannten Personen die rechtmäßigen Erben sind. Er wird bei dem Amtsgericht beantragt, in dessen Bereich der Verstorbene zuletzt mit seinem Wohnsitz gemeldet war.
Die Erben müssen ihren Anspruch gegenüber dem Gericht nachweisen. Dies kann durch die Vorlage eines öffentlichen Testaments oder eines Erbvertrages geschehen. Liegt beides nicht vor, so muss der Erbe sein Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen nachweisen, da in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge greift.

Ihre Optionen – Ein Überblick für Erben
Ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung – wir helfen Ihnen, die für Sie passende Lösung zu finden. Jede dieser Optionen hat ihre eigenen Vorteile und Herausforderungen, die wir gemeinsam mit Ihnen abwägen. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. den Marktbedingungen, dem Zustand der Immobilie und Ihren persönlichen Präferenzen. Für Alleinerben ist die Entscheidungsfindung oft einfacher und unkomplizierter, da es im Gegensatz zu Erbengemeinschaften nicht zu verschiedenen Meinungen und Auseinandersetzungen kommen kann.
Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
Damit bei einer Erbengemeinschaft eine Aufteilung und eine Ermittlung etwaiger Auszahlungsbeträge stattfinden kann, muss zuerst der sogenannte Verkaufswert der Immobilie festgestellt werden. Dies kann durch einen professionellen Immobilienmakler geschehen.
Bei der Erbauseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Immobilie gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
- Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen Miterben aus
- Die Immobilie wird vermietet
- Die Erbengemeinschaft verkauft das Haus einvernehmlich
Der Immobilienverkauf
Ein schneller und erfolgreicher Verkauf erfordert professionelles Know-how. Wir bewerten Ihre Immobilie realistisch und professionell, erstellen aussagekräftige Exposés und übernehmen die komplette Vermarktung Ihrer Immobilie. Unsere langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche und unser großes Netzwerk ermöglichen es uns, den Verkaufsprozess für Sie effizient und stressfrei zu gestalten. Darüber hinaus kümmern wir uns um alle notwendigen Formalitäten, damit Sie zeitlich und emotional entlastet werden.
Immobilie vermieten
Sollten Sie sich für eine Vermietung entscheiden, unterstützen wir Sie auch hier umfassend. Wir übernehmen die Mietersuche, führen Besichtigungen durch und prüfen die Bonität potenzieller Mieter. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Erstellung rechtssicherer Haus- und Grund-Mietverträge und stehen Ihnen auch nach der Vermietung als Ansprechpartner zur Verfügung. So können Sie sicher sein, dass Ihre Immobilie in guten Händen ist.
Eigenbedarf
Sie wollen die Immobilie selbst nutzen? Auch dann stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihren Wohntraum zu verwirklichen und unterstützen Sie bei allen notwendigen Renovierungen und Anpassungen, damit Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohlfühlen.

Vorteile eines Maklers bei Erbimmobilien
Unser Service bietet Ihnen viele Vorteile: Durch unsere Marktkenntnis und Erfahrung minimieren wir das Risiko von Fehlentscheidungen und maximieren den Ertrag Ihrer Immobilie. Wir sind flexibel und erreichbar – auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten – und betreuen umfassend. Unser Ziel ist es, Sie zu entlasten, damit Sie sich sicher fühlen und mit einem erfahrenen Partner auf Augenhöhe zusammenarbeiten können.
Ihr erfahrener Partner an Ihrer Seite
Haus-t-raum Immobilien verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit Erbschaftsimmobilien und kennt die Herausforderungen, die eine solche Situation mit sich bringt. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie uns gemeinsam den optimalen Weg für Ihre geerbte Immobilie finden. Wir sind für Sie da – professionell, zuverlässig und immer an Ihrer Seite.
Sie möchten uns kennenlernen?
Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich eine Verkaufswertschätzung Ihrer Immobilie, damit Sie im Erfall gut vorbereitet sind und eine fundierte Entscheidung treffen können.
Am besten gleich unter Telefon-Nr. 06174 – 9117540 einen Kennenlerntermin vereinbaren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.