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Modernes Loft im skandinavischen Stil eingerichtet

Die Immobilie bei einer Scheidung / Trennung stressfrei und gut verkaufen

Eine Trennung oder Scheidung wirft oft schwierige Fragen auf: Was passiert mit den gemeinsamen Kindern? Und wie geht man mit der gemeinsamen Immobilie um? Diese Themen sind hochemotional und von großer persönlicher Bedeutung. Trotz der emotionalen Belastung ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und gemeinsam mit dem Noch-Ehepartner eine wirtschaftlich sinnvolle und tragfähige Lösung zu finden.

Regelungsbedarf bei Immobilien

Im „klassischen Fall“ sind beide Ehegatten als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Eine Trennung oder Scheidung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Immobilie verkauft werden muss.

Rote Aktenordner von Haus-t-raum Immobilien

Immobilien im Zugewinnausgleich

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, spielt das Immobilieneigentum für den Zugewinnausgleich bei der Scheidung eine Rolle. Der Zugewinnausgleich erfolgt durch Zahlung eines Geldbetrages, der sich am Wert des Anfangs- und Endvermögens beider Ehegatten orientiert. Häufig stellt das Familienheim den größten Vermögenswert dar.

Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist der Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. Dabei helfen Bodenrichtwerttabellen und Vergleichswertverfahren. Am effizientesten ist es, den Wert von einem kompetenten Immobilienmakler wie uns von Haus-t-raum Immobilien ermitteln zu lassen. Liegen die Wertvorstellungen der Ehegatten weit auseinander, kann ein Sachverständiger als Schiedsgutachter hinzugezogen werden. Eine anwaltliche Beratung ist unerlässlich, um alle rechtlichen Aspekte zu klären.

Behalten oder verkaufen?

Über das Schicksal der Immobilie sollten sich die Ehegatten außergerichtlich einigen und eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung finden. Oft ist die Palette der Möglichkeiten größer, als man auf den ersten Blick vermutet.

Ein Szenario könnte sein, dass ein Ehepartner mit den Kindern im Haus bleibt und der andere Ehegatte eine Nutzungsentschädigung erhält. Diese kann mit Unterhaltsansprüchen verrechnet werden. Ist ein Verkauf die beste Lösung, können beide Ehegatten das Haus gemeinsam auf den Markt bringen und den Erlös teilen oder ein Ehegatte kauft den Anteil des anderen.

Unterlagen, Richterhammer, Gesetzbücher und ein Taschenrechner

Letzter Ausweg: Teilungsversteigerung

Weigert sich ein Ehegatte, an der Veräußerung mitzuwirken, bleibt nur die Teilungsversteigerung. Dieses Verfahren ist langwierig, belastend und teuer. Der Versteigerungserlös führt häufig zu Spannungen, insbesondere wenn ein Ehegatte das Haus zu einem niedrigen Preis erwerben will.

Fazit:

Im Ergebnis ist es daher in jedem Fall ratsam, sich mit seinem Ehepartner über den Umgang mit gemeinsamen Immobilien anlässlich einer Trennung oder Scheidung rechtzeitig außergerichtlich zu einigen und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Gerne stehen wir Ihnen und Ihrer Familie in dieser Situation mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Immobiliensektor zur Seite. Wir empfehlen Ihnen außerdem gerne kompetente Anwälte, die ein Interessen-ausgleichendes Mediationsverfahren durchführen und dabei die verschiedenen Optionen mit Ihnen durchspielen.

Expertenhilfe und Mediationsunterstützung

Eine rechtzeitige, außergerichtliche Einigung über die Verwendung der Immobilie ist immer ratsam. Wir stehen Ihnen und Ihrer Familie in dieser Situation mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite und empfehlen Ihnen kompetente Rechtsanwälte für interessenausgleichende Mediationsverfahren.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung und lassen Sie uns gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Immobilie finden.

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